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Allgemeine Bedingungen


1. Anwendungsbereich

  • 1.1 Ausschließlich diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind auf alle Warenlieferungen an den Kunden durch Laroy Group und auf alle Verträge anwendbar, die Laroy Group mit dem Kunden abschließt. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden und/oder von jeder anderen Drittpartei, auch dann, wenn Laroy Group diese nicht ausdrücklich abgelehnt hat.
  • 1.2 Von diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen kann nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einigung zwischen Laroy Group und dem Kunden abgewichen werden.
  • 1.3 Stellt sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise als ungültig heraus, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt.

 

2. Preise

  • 2.1 Die Preisliste von Laroy Group sowie alle anderen von Laroy Group vor einem Vertrag oder einer Bestellung übermittelten Daten sind nicht verbindlich. Laroy Group kann diese bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung jederzeit mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung ändern.
  • 2.2 Alle Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger anderer Steuern.
  • 2.3 Laroy Group behält sich das Recht vor, für Bestellungen mit einem Bestellwert unter dem Mindestwert Verwaltungskosten zu berechnen. Der Mindestbetrag dieser Gebühren kann jederzeit bei Laroy Group angefordert werden.
  • 2.4 Jede Änderung der Elemente, die die Grundlage des Verkaufspreises des Verkäufers darstellen, oder jede seitens der Regierung bzw. einer anderen Behörde getroffene Entscheidung, die die Beschaffung, die Einfuhr, den Transport oder den Verkauf von Materialien oder Produkten beschränkt oder regelt bzw. den Herstellungspreis erheblich ändert, berechtigt Laroy Group zur Revidierung ihrer eingegangenen Pflichten.

 

3. Lieferung, risikoübertragung und abnahme

  • 3.1 Die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen dienen nur zur Information und können nicht als Verpflichtung seitens Laroy Group betrachtet werden.
  • 3.2 Die Überschreitung der angegebenen Lieferfristen gibt weder Recht auf Entschädigung noch auf eine einseitige Auflösung des Vertrages. Laroy Group übernimmt keine Haftung für Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 4.
  • 3.3 Die Lieferung von Ware außerhalb des Beneluxraums, Frankreich und Deutschland erfolgt ab Werk (Laroy Group, Industrieweg 98-100, 9032 Wondelgem).
    • Für in Belgien, Großherzogtum Luxemburg oder Deutschland zu liefernde Bestellungen mit einem Bestellwert unter € 295 werden Transportkosten berechnet.
    • In die Niederlände versandkostenfrei ab €350, 
    • In Österreich versandkostenfrei ab € 495.
    • Für Lieferungen nach Frankreich wird der Freibetrag auf € 600 erhöht. 
  • 3.4 Das Risiko geht bei der Lieferung auf den Kunden über (ab Werk). Dies gilt auch bei einer Lieferung frei Haus, wobei Laroy Group nur die Transportkosten trägt.
  • 3.5 Auf schriftliches Verlangen des Kunden und nach schriftlicher Bestätigung durch Laroy Group wird die Ware von Laroy Group an die vom Kunden angegebene Adresse versandt, auf Kosten und Risiko des Kunden.
  • 3.6 Der Kunde verpflichtet sich dazu – vorbehaltlich Lieferverzug nach Artikel 3.2 – die von ihm bestellte Ware zum vereinbarten Liefertermin anzunehmen, der auf der Auftragsbestätigung von Laroy Group angegeben wird. Für jede Woche Annahmeverzug schuldet der Kunde eine Entschädigungspauschale von 1 % des Rechnungsbetrages. Wenn einen Monat nach dem vereinbarten Liefertermin noch keine vollständige Annahme erfolgt ist, behält sich Laroy Group das Recht vor, den Vertrag einseitig aufzulösen und schuldet der Kunde eine Entschädigungspauschale von 30 % des Rechnungsbetrages der nicht angenommenen Ware, vorbehaltlich einer Erhöhung bei höheren Schäden.
  • 3.7 Jeder Verkauf erfolgt vorbehaltlich des Erhalts einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörden.

 

4. Höhere gewalt

  • 4.1 Höhere Gewalt seitens Laroy Group liegt vor, wenn Laroy Group an der Erfüllung ihrer sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten behindert wird, beispielsweise durch Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Brand, Wasserschäden, Überschwemmung, Streik, Betriebsbesetzung, Defekte an Maschinen, vollständigen oder teilweisen Stillstand der Transportmittel, Krankheit oder Streik des Personals von Laroy Group, Telekommunikationsprobleme, Betriebsstörungen oder Fehler von Lieferanten von Laroy Group oder Handlungen Dritter.
  • 4.2 In diesem Fall behält sich Laroy Group das Recht vor, ihre Pflichten auszusetzen, solange die höhere Gewalt dauert, und/oder – falls die höhere Gewalt länger als 3 Monate dauert – den Vertrag von Rechts wegen und ohne Entschädigung aufzulösen.

 

5. Reklamationen

  • 5.1 Jede Reklamation über die gelieferte Ware, welcher Art auch immer, unter anderem in Bezug auf – jedoch nicht beschränkt auf – die Nichtübereinstimmung mit der Bestellung, fehlende Teile, sichtbare Mängel oder Schäden, muss vom Kunden schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung gemeldet werden.
  • 5.2 Verborgene Mängel sind vom Kunden schriftlich innerhalb von 8 Kalendertagen nach der Feststellung mitzuteilen.
  • 5.3 Verfallene Ware (Überschreitung des Haltbarkeitsdatums) wird weder zurückgenommen noch vergütet.
  • 5.4 Nach den genannten Fristen verliert der Kunde seine Rechte.

 

6. Haftung

  • 6.1 Laroy Group ist zu keiner anderen Verpflichtung außer der Lieferung entsprechend dem Bestellauftrag verpflichtet.
  • 6.2 Die Wiedergutmachung von Laroy Group beschränkt sich auf die Reparatur und gegebenenfalls den Austausch der gelieferten Ware oder der betreffenden mangelhaften Teile, nach Ermessen von Laroy Group, ohne Entschädigungsanspruch seitens des Kunden.
  • 6.3 Laroy Group kann in keinem Fall für indirekten Schaden haftbar gemacht werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gewinnausfall und Schaden Dritter.
  • 6.4 Die Haftung von Laroy Group ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag der betreffenden gelieferten Ware beschränkt.

 

7. Geistiges eigentum

  • 7.1 Laroy Group bleibt jederzeit Inhaber ihrer geistigen Eigentumsrechte an der von ihr gelieferten Ware.

 

8. Eigentumsvorbehalt

  • 8.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Laroy Group bis zum Datum der vollständigen Zahlung durch den Kunden. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde nicht das Recht, die Ware zu verkaufen oder mit Rechten Dritter zu belasten. Trotz dieses Eigentumsvorbehalts wird ausdrücklich vereinbart, dass der Käufer die Risiken für Verlust, Vernichtung oder Beschädigung der Ware ab der Lieferung trägt.
  • 8.2 Bei Nichtzahlung durch den Kunden behält sich Laroy Group das Recht vor, die Ware ohne gerichtliche Intervention zurückzunehmen.

 

9. Zahlungsmodalitäten

  • 9.1 Alle Rechnungen sind zahlbar rein netto gegen Kasse ohne Abzug in 9032 Wondelgem, sofern nicht anders ausbedungen und schriftlich von Laroy Group bestätigt. Bei Zahlung mit Zahlungsaufschub wird der eventuell in Rechnung gestellte Rechnungszuschlag geschuldet.
  • 9.2 Der Kunde schuldet Laroy Group den Rechnungsbetrag, zuzüglich etwaiger Steuern und/oder Unkosten. Die Zahlung, in welcher Form auch immer, muss so vom Kunden durchgeführt werden, dass Laroy Group keine Unkosten bei Erhalt der Zahlung entstehen.
  • 9.3 Bei Zahlungsverzug werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 4,25 % pro Jahr zuzüglich des Zinssatzes der Belgischen Nationalbank erhoben, ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung, unbeschadet der anderen Rechte, die Laroy Group geltend machen kann.
  • 9.4 Bei Zahlungsverzug wird gleichfalls eine Entschädigungspauschale in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages, mit einem Mindestsatz von 50 EUR, geschuldet. Diese Klausel bleibt anwendbar, auch bei Akzeptanz eines Wechsels für die Hauptsumme der Rechnung.
  • 9.5 Bei Zahlungsverzug für eine und/oder mehrere Rechnungen wird der Saldo aller offenen, einschließlich der noch nicht fälligen Rechnungen, von Rechts wegen und unverzüglich einforderbar. Außerdem behält sich Laroy Group das Recht vor, die Erfüllung ihrer Pflichten auszusetzen und keine weiteren Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung durchzuführen.
  • 9.6 Bei Zahlungsverzug behält sich Laroy Group das Recht vor, die dem Kunden gewährten Rabatte oder Vorteile zu widerrufen und den Saldo separat zu berechnen.
  • 9.7 Laroy Group fordert neue Kunden auf, ihre ersten (oder die ersten drei) Bestellungen im Voraus zu bezahlen. Nach erfolgter Bestellung werden Sie aufgefordert, die Vorauszahlung in Auftrag zu geben. Nachdem ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden kann, wird die Bestellung bearbeitet und versendet.

 

10. Nichtverfülling vonvertragspflichten durch der kunden

  • 10.1 Bei Nichterfüllung der Vertragspflichten seitens des Kunden – einschließlich Nichtzahlung und Stornierung laufender Bestellungen – ist Laroy Group berechtigt, ohne vorherige Inverzugsetzung alle weiteren Lieferungen an den Kunden auszusetzen und/oder laufende Verträge von Rechts wegen für aufgelöst zu erklären, unbeschadet des Rechts zur Forderung der Einhaltung des Vertrages und/oder einer Entschädigung.
  • 10.2 Wenn durch Nichterfüllung einer Vertragspflicht seitens des Kunden ein oder mehrere laufende Verträge zu Lasten des Kunden aufgelöst werden, schuldet der Kunde Laroy Group eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages, wenn es standardisierte Ware betrifft, und den vereinbarten Preis, wenn es personalisierte und/oder maßgefertigte Ware betrifft.
  • 10.3 Laroy Group behält sich das Recht vor, ohne gerichtliche Intervention und ohne vorherige Inverzugsetzung den Kaufvertrag aufzulösen, falls der Kunde für insolvent erklärt wird oder auf die eine oder andere Weise die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen oder Teile davon verliert, ohne dass Laroy Group dem Kunden eine Entschädigung schuldet und unbeschadet ihres Rechts auf eine vollständige Entschädigung.

 

11. Gerichtstand, geltendes recht

  • 11.1 Auf alle Verträge zwischen Laroy Group und dem Kunden sowie alle etwaigen Streitfragen zwischen den Vertragspartnern ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar.
  • 11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitfragen zwischen den Vertragspartnern sowie die Auslegung und Anwendung der Verträge zwischen Laroy Group und dem Kunden ist Gent.
  • 11.3 Sofern diese allgemeinen Verkaufsbedingungen auch in einer anderen Sprache erstellt wurden und ein Widerspruch zwischen der niederländischen und der anderssprachigen Version besteht, ist der niederländische Text verbindlich.